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Publication · 20. Oktober 2026 · 4 min Lesezeit

KI im Wachdienst: Warum ein Verbot nicht reicht

Viele Sicherheitskräfte fragen private KI-Apps nach Regeln, auch wo es verboten ist. Was das für Kunden- und Objektdaten bedeutet, welche sechs Fragen Sie jedem KI-Anbieter stellen sollten und wie BDSW-Mitglieder eine geregelte KI drei Monate kostenlos testen.

Von SkillCamp Redaktion

KI im Wachdienst: Warum ein Verbot nicht reicht

Immer mehr Sicherheitskräfte nutzen im Dienst künstliche Intelligenz, meist eine private App auf dem eigenen Handy. Sie fragen nach einer Regel, lassen sich etwas übersetzen oder formulieren eine Meldung. Auf vielen Objekten ist das verboten. Genutzt wird es trotzdem. Für Geschäftsführung und Objektleitung ist die Frage deshalb nicht mehr, ob KI im Wachdienst ankommt, sondern wie sie geregelt wird.

Was die Zahlen zeigen

KPMG und die Universität Melbourne haben für ihre Global Study 2025 insgesamt 48.340 Menschen in 47 Ländern befragt, darunter Deutschland. Unter den Beschäftigten, die KI bei der Arbeit nutzen:

  • 48 % haben schon vertrauliche Firmendaten in öffentliche KI-Apps eingegeben.
  • 56 % haben durch KI schon Fehler bei der Arbeit gemacht.
  • 57 % haben KI schon verdeckt genutzt, ohne es offenzulegen.

Besonders aufschlussreich: In Unternehmen mit KI-Verbot haben sogar 67 % schon Firmendaten in öffentliche KI-Apps eingegeben. Die Studie betrifft alle Branchen, nicht nur die Sicherheitswirtschaft. Sie zeigt aber, dass ein Verbot allein das Verhalten kaum ändert.

Drei Risiken für Sicherheitsunternehmen

Datenabfluss. Kunden- und Objektdaten, etwa Zutrittsregeln, Alarmwege oder Namen, landen auf fremden Servern.

Erfundene Antworten. Die App kennt die Dienstanweisung des Objekts nicht. Im Zweifel liefert sie eine Antwort, die plausibel klingt, aber nicht stimmt.

Kein Überblick. Was gefragt und geantwortet wurde, weiß im Unternehmen niemand. Nach einem Vorfall lässt sich nicht nachvollziehen, worauf sich die Kraft verlassen hat.

Sechs Fragen an jeden KI-Anbieter (unsere Empfehlung)

Wenn private Apps keine Lösung sind, braucht es eine geregelte Alternative. Diese Fragen helfen, Angebote zu prüfen:

  1. Woraus antwortet die KI? Nur aus Ihren freigegebenen Unterlagen oder auch aus dem Internet?
  2. Belegt sie jede Antwort? Nennt sie die Stelle in der Dienstanweisung, und was passiert, wenn es keine Quelle gibt?
  3. Lernt das Modell mit Ihren Daten? Ihre Unterlagen sollten nicht in das Training eines Modells fließen.
  4. Wie sind Unternehmen, Objekte und Bereiche getrennt? Der Empfang muss nicht sehen, was für die Vorstandsetage gilt, und andere Unternehmen sehen gar nichts. Die Trennung sollte technisch durchgesetzt sein, nicht nur vereinbart.
  5. Wo liegen die Daten, und wer hat Zugang? Datenhaltung in der EU, persönlicher Zugang für jede Kraft, jederzeit sperrbar.
  6. Wer entscheidet? Die KI sollte nichts auslösen. Die Entscheidung trifft die Kraft vor Ort.

Wie das im Dienst aussieht

2:40 Uhr, Rechenzentrum. Ein Techniker einer Fremdfirma will in den Serverraum. Er steht nicht auf der Zutrittsliste und verweist auf einen dringenden Störungsauftrag des Kunden.

Die Kraft fragt den KI-Einsatzassistenten per Sprache. In Sekunden sieht sie die Schritte aus der eigenen Dienstanweisung:

  1. Kein Zutritt ohne Freigabe, auch nicht unter Zeitdruck.
  2. Auftrag prüfen: Rückruf beim Bereitschaftsdienst des Kunden über die hinterlegte Nummer, nicht über die Nummer des Technikers.
  3. Bei Freigabe: Ausweis erfassen, bis in den Serverraum begleiten, Zeiten protokollieren.
  4. Ohne Freigabe: Zutritt verweigern, Alarmempfangsstelle und Objektleitung informieren.

Darunter steht die Quelle: Dienstanweisung Rechenzentrum, Abschnitt 3.1. Findet der Assistent keine Quelle, antwortet er nicht, sondern verweist auf die zuständige Person.

Für das Unternehmen heißt das: Objekt- und Schichtleitung werden entlastet, auch nachts und im Alleindienst. Springer und Vertretungen finden die Vorgaben ab der ersten Schicht. Und das Objektwissen bleibt, wenn Personal wechselt. Jede Frage wird protokolliert, ohne Leistungsbewertung der Kräfte.

Und in der Ausbildung

Der KI-Trainingsassistent arbeitet genauso, nur beim Lernen: mit Normen, Rechtsgrundlagen und Regelwerken der Branche, abgestimmt mit Sicherheitsakademien. Er beantwortet Fachfragen rund um die Uhr, auf Wunsch in der Muttersprache. Lernende fragen dort, was sie in der Gruppe nicht fragen würden. Und die häufigsten Fragen zeigen, wo Schulungen nachgeschärft werden sollten.

Beide Assistenten laufen im Browser auf Smartphone, Tablet oder PC, ohne Installation und ohne IT-Projekt. Der Betrieb ist auf DSGVO-Konformität (Datenschutz-Grundverordnung) ausgelegt.

Drei Monate kostenlos für BDSW-Mitglieder

SkillCampVR aus München ist Mitglied im BDSW. Auf unserer Plattform trainieren 8 der 10 größten Sicherheitsunternehmen Deutschlands. Allen Mitgliedsunternehmen des BDSW bieten wir an, beide Assistenten drei Monate kostenlos auf einem Objekt zu testen, ob Sie 30 oder 3.000 Kräfte beschäftigen. Auch die Einrichtung ist kostenlos.

So läuft der Pilot:

  1. Objekt wählen. Sie nennen ein Objekt und schicken die vorhandenen Unterlagen, etwa Dienstanweisung, Melde- und Alarmwege, Notfallpläne, so wie sie sind.
  2. Einrichten. Wir richten beide Assistenten ein und weisen die Kräfte kurz ein.
  3. Auswerten. Nach drei Monaten werten wir gemeinsam aus. Dann entscheiden Sie.

Für den Start genügt eine kurze Mail an Ruslan Dzhakhangirov mit dem Objekt, das Sie testen möchten: ruslan.dzhakhangirov@skillcampvr.com, Telefon +49 89 201 75 116.

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